Ganztagsangebot für Grundschulen

Konzept

Angebot eines Selbstverteidigungskurses im Rahmen des Ganztagsangebotes der Grundschule.

Das bundesdeutsche Strafgesetzbuch beruht auf dem Grundsatz, dass das Recht nicht dem Unrecht zu weichen braucht.
  • im § 32 Strafgesetzbuch ist das Recht auf Notwehr gesetzlich verankert
  • der Angriff muss rechtswidrig und gegenwärtig sein
  • ist ein Ausweichen möglich oder zuzumuten, ist eine Verteidigung nicht erforderlich
  • es ist die am wenigsten schädliche oder gefährliche Technik zur Verteidigung zu wählen

Selbstverteidigung beginnt mit Selbstbewusstsein.
  • ablesbar an der Körpersprache
  • Körperhaltung, Gestik, Mimik, Blicke und Stimme geben Auskunft äber Selbstwertgefühl
  • sicheres, souveränes Auftreten wird durch Allkampf-Jiu-Jitsu hervorragend geschult
  • eine starke Ausstrahlung des vermeidlichen Opfers schreckt potenzielle Angreifer ab, sie suchen sich lieber „leichte Opfer“ die durch ihre Körpersprache einen unsicheren Eindruck vermitteln

Das Grundprinzip von Allkampf-Jiu-Jitsu » Siegen durch Nachgeben.
  • diese Kampfkunst dient ausschließlich der Selbstverteidigung

Die Kinder erlernen im Kurs
  • Techniken mit denen sie sich angemessen verteidigen können
  • Beweglichkeit und Reaktionsschnelligkeit » damit auch eine verbesserte Motorik
  • Stresssituationen zu meistern
  • Respekt vor Anderen, wir sehen den Trainingspartner als unseren Helfer bei der Suche nach eignen Fehlern
  • mentale Stärke und Selbstbewusstsein durch Konzentrationsübungen sowie Erfolge beim „spielerischen“ Verteidigungen gegen Angriffe

Unterricht

Der Unterricht beginnt mit der Begrüßung, die eine einminütige Konzentrationsphase beinhaltet. Die nachfolgende Erwärmung nimmt ca. ein Viertel bis ein Drittel der kompletten Unterrichtszeit ein. In ihr werden Lockerungs-, Funktionsgymnastik-, Koordinations- und Ausdauerübungen sowie Krafttraining durchgeführt. Sie wird durch kleine kindgerechte Kampfspiele bereichert und in der Regel mit einer kurzen Dehnungsphase beendet. In der darauf folgenden Fallschule gilt es, die verschiedenen Fallübungen zu erlernen. Die Priorität einer guten Fallschule wird im Leitsatz: „Nur wer fallen kann, darf geworfen werden deutlich“. Die größte Zeit des Unterrichts wird vom technisch-methodischen Teil beansprucht. In ihm werden die verschiedenen Grundlagen vermittelt. Durch Erklärung an Beispielen und nachstellen verschiedener Situationen wird versucht, eine Sensibilisierung für Gefahren im alltäglichen Leben zu vermitteln. Dazu gehört unter andern auch das richtige Verhalten bei dem Ansprechen oder auch Belästigen durch Fremde. Weiterhin wird die Vermeidung von Konfrontationen bzw. die Deeskalation von Konfrontationen geübt. Um auf bestimmt Angriffe richtig reagieren zu können, ist es notwendig, Wurf-, Schlag-, Tritt- sowie Hebeltechniken zu beherrschen. Ausbildungsziel bleibt dabei die Anwendung der erlernten Techniken in der Selbstverteidigung. Dafür übernimmt ein Partner die Rolle des Angreifers und ein Partner die Rolle des Verteidigers. Im Wechselspiel werden dann die Selbstverteidigungssituationen nachgestellt und vom anfangs passiven bis hin zum aktiven Angreifer durchgespielt. Am Ende des Trainings stehen noch eine Entspannungsphase mit Dehnung sowie die Verabschiedung an.